Die EU-Vorschriften über Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten gelten gleichermaßen für Lkw-Fahrer und Kraftomnibusfahrer. Diese Vorschriften sind jedoch nicht immer für den Bereich der Personenbeförderung geeignet.
Dauerthema Lenk- und Ruhezeiten
Die EU-Vorschriften über Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten gelten gleichermaßen für Lkw-Fahrer und Kraftomnibusfahrer. Diese Vorschriften sind jedoch nicht immer für den Bereich der Personenbeförderung geeignet.
Ziel dieser Initiative ist es, den besonderen Bedürfnissen von Kraftomnibusfahrern bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit Rechnung zu tragen. Die Kommission wird die geltenden Vorschriften bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die EU-Kommission bereitet dazu einen neuen Gesetzvorschlag vor und bittet alle Bürgerinnen und Bürger und interessierten Kreise, sich an einer öffentlichen Konsultation zu beteiligen.
Die Konsultation wurde am 23. November 2021 eröffnet und endet am 15. Februar 2022.
Ihr Feedback ist gefragt
Ihr Feedback wird bei der Entwicklung und Ausarbeitung der Initiative berücksichtigt. Die eingegangenen Rückmeldungen werden in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht.
Die Beantwortung der Umfrage ist in deutscher Sprache möglich.
Wenn Sie sich an der Konsultation beteiligen, so informieren Sie uns gerne über Ihre Mitwirkung. Das Cluster ist daran interessiert zu erfahren, wie die verschiedenen Akteure in der Region zu dem Thema denken.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.