Am 06.07.2022 trat eine neue EU-Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen in Kraft. Diese Regelung sorgt für die Einführung von Fahrer-Assistenz-Systemen, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Damit wird der Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU geschaffen.
Einführung von Fahrer-Assistenz-Systemen
Mit der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen werden Fahrer-Assistenz-Systeme eingeführt, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Ziel der am 06.07.2022 in Kraft getretenen Verordnung ist es, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Prognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können.
Die Kommission wird auf Grundlage der Verordnung noch in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Fahrzeugen vorlegen. So kann die EU eine Vorreiterrolle beim fahrerlosen Fahren einnehmen.
Öffentliche Konsultation zur technischen Überwachung von Fahrzeugen
Im kommenden Jahr werden zudem die Vorschriften zur technischen Überwachung von Fahrzeugen überarbeitet. Dafür bittet die Kommission im Rahmen einer öffentlichen Konsultation um Mithilfe bei der Überarbeitung dieser Vorschriften. Im Mittelpunkt steht zum einen die Verkehrssicherheit, aber auch die Erhaltung der Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs während seiner gesamten Lebensdauer. Interessensverbände, NGOs und Unternehmen sind aufgerufen sich zu beteiligen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Überarbeitung der EU-Vorschriften für die technische Überwachung einfließen. Stellungnahmen können bis zum 28.09.2022 eingereicht werden.
Den Text der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen finden Sie auf der EUR-Lex-Webseite der Europäischen Union.
Die öffentliche Konsultation zur technischen Überwachung von Fahrzeugen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
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