Die EU-Kommission will die Leitlinien zu den Beihilfen für Eisenbahnunternehmen überarbeiten und hat dazu am 22. Dezember 2021 eine öffentliche Konsultation eröffnet.
Beteiligung bis 16. März möglich
Sie fordert alle Interessenträger auf, bis zum 16. März 2022 zur geplanten Neufassung der Leitlinien Stellung zu nehmen. Die Entwicklung eines nahtlosen, europaweiten Eisenbahnverkehrs stockt seit Langem aufgrund des Mangels an Interoperabilität und des dringenden Bedarfs an weiterer Digitalisierung. Staatliche Beihilfen können dazu beitragen, dieses Marktversagen zu beheben und die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu verbessern.
Statement der EU-Kommission
EU-Wettbewerbskommissarin und Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Alle Interessenträger können nun zu den von uns vorgeschlagenen gezielten Änderungen der Eisenbahnleitlinien Stellung nehmen. Die Mitgliedstaaten sollten umweltfreundlichere und nachhaltigere Verkehrslösungen wie den Schienen-, Binnenschifffahrts- und intermodalen Verkehr besser fördern können. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auch in puncto Verkehrsträger und emissionsarme Mobilität eine Wahl haben. Im Europäischen Jahr der Schiene 2021 fördert dies sowohl die Dekarbonisierung des europäischen Verkehrssektors als auch die Beliebtheit des Schienenverkehrs bei gleichzeitiger Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen.“
Zu den Eisenbahnleitlinien
Die Eisenbahnleitlinien legen fest, inwiefern Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, insbesondere gemäß Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), als mit dem Binnenmarkt und den Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar angesehen werden können.