15:00 – 16:00 Uhr
Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 16. Juni 2023 die "Förderrichtlinie für die Bundesförderung im Bereich Cloud- und Edge-Infrastruktur und -Services im Rahmen des IPCEI-CIS" im Bundesanzeiger (Banz) veröffentlicht.
Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist der 21. Juli 2023.
Die Fördersumme pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Mio. bei einer Förderquote von 25%, die unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere für KMU) um weitere 10-20% erhöht werden kann.
Für Interessenten und potentielle Antragsteller führen wir dazu zusammen mit dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH (Düsseldorf) und dem Cluster IKT,-Medien- und Kreativwirtschaft eine online-Fragerunde durch. Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte dazu über den oben angegebenen Link anmelden.
Die Einwahldaten werden dann per E-Mail zugeschickt.
Nachfolgend haben wir die Richtlinie zusammengefasst, für Details bitten wir aber dringend, das Original zu lesen.
Zusammenfassung der Förderrichtlinie
Förderziel und Zuwendungszweck (Zusammenfassung)
Die Förderrichtlinie für die Bundesförderung im Bereich Cloud- und Edge-Infrastruktur und –Services im Rahmen des IPCEI-CIS hat das Ziel, das "Multi-Provider Cloud-Edge Continuum" mit fortschrittlichen Technologien zu entwickeln. Die Förderziele umfassen unter anderem die Entwicklung neuer Technologien zur Verknüpfung von Rechenkapazitäten, die Verarbeitung großer Datenmengen mit niedriger Latenz, die Interoperabilität zwischen Anbietern, die Entwicklung energieeffizienter Technologien, die Erarbeitung von Patenten und offenen Referenzstandards, die Realisierung von Demonstratoren und Pilotanlagen sowie die Erprobung von Nutzungsszenarien und den Aufbau von Kompetenzen.
Es werden Einzel- und Verbundvorhaben gefördert, die zur technologischen Weiterentwicklung der Cloud-Edge-Infrastruktur oder zur Schaffung hochskalierbarer Anwendungsfälle beitragen.
Die Förderung konzentriert sich auf mehrere Themenschwerpunkte, darunter Mobilität, Energieeffizienz, Industrie 4.0, Resilienz und Ausfallsicherheit von digitaler Infrastruktur sowie Gesundheit. Die geförderten Vorhaben müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und sich auf die im Rahmen des IPCEI-CIS definierten Themen beziehen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der EU zu stärken. Die Integration in den gesamteuropäischen Kontext des IPCEI-CIS ist ebenfalls erforderlich.
Hoher Innovationsgehalt und europäische Integration sind zentrale Anforderungen.
Zuwendungsempfänger (Zusammenfassung)
Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit FuEuI-Interesse sein
Weitere Besondere Zuwendungsvoraussetzungen auf Seite 4 der VÖ im BAnz
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen (Zusammenfassung)
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Eine Förderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie von Vorhaben, die überwiegend die experimentelle Entwicklung betreffen, ist – vorbehaltlich des Inkrafttretens der seitens der Europäischen Kommission gebilligten Anpassung der AGVO10 − auf maximal 25 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt.
Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist je Unternehmen und Vorhaben begrenzt auf 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung (Artikel 2 Nummer 86 AGVO)
Die Beihilfeintensitäten für experimentelle Entwicklung können im Einzelfall um 10-20 % für kleine und mittlere Unternehmen KMU erhöht werden.
Details für die Voraussetzung unter Details auf Seite 5 der VÖ im BAnz
Die beihilfefähigen Kosten sind einer Kategorie zuzuordnen.
Dabei handelt es sich um (Zusammenfassung):
- Personalkosten: Kosten für Forschende, technische Fachkräfte und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden;
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden.
- Kosten für Gebäude und Grundstücke, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm's-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, Kosten für Normung und Standardisierung sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden;
- zusätzliche Gemeinkosten im Rahmen des Artikels 25 Absatz 3 Buchstabe e AGVO in der bereits gebilligten Neufassung der AGVO unter der Voraussetzung, dass diese bei Erlass des Zuwendungsbescheids in Kraft getreten sein wird.
Fristen
Skizzeneinreichung bis zum 21. Juli 2023
In der Skizzenbeschreibung, deren Umfang 20 Seiten nicht überschreiten soll, müssen die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen werden.
Details auf Seite 7-9 der VÖ im BAnz
Zur Klärung von Fragestellungen der Interessenten, zur Koordination und Abwicklung der Maßnahme hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger „IPCEI-CIS“
Zentrale Ansprechpersonen beim VDI Technologiezentrum sind:
Frau Katharina Neumann/Telefon: +49 211/6214 621
Herrn Dr. Gunther Hasse/Telefon: +49 211/6214 637
E-Mail: ipcei-cis@vditz.de